Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
OneStop Pro
Allgemeine Geschäftsbedigungen (AGB)
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich und Parteien
1.1. Die vorliegenden AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, d.h. gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Diese AGB finden auf sämtliche Leistungen der OneStop Pro Software Solutions GmbH
(im Folgenden „OneStop Pro“) im Zusammenhang mit der Software-as-a-Service Lösung OneStop Pro Anwendung, insbesondere auf
· die Bereitstellung der Produkte OneStop Pro Software-as-a-Service sowie der App (https://www.onestop-pro.com/, nachfolgend „OSP Services“),
· den Verkauf von Hardware-Komponenten,
· Implementierungs-, Anpassungs- sowie sonstige Leistungen (nachfolgend „Professional Services“)
(nachfolgend „Services“), welche OneStop Pro gegenüber dem im Angebot als Vertragspartei bezeichneten Unternehmer bzw. Unternehmen („Kunde“) erbracht werden.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als OneStop Pro ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn OneStop Pro in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.4. Die Vertragsbeziehung der Parteien beruht auf den folgenden Vertragsdokumenten in nachfolgend genannter Rangfolge:
· das durch den Kunden angenommene Angebot von OneStop Pro („Angebot“),
· ggf. Vertrag zur Auftragsverarbeitung,
· diese AGB.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf einen geschlossenen Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
1.6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie mit diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Angebot / Vertragsschluss
2.1. Angaben zu Produkten und Leistungen im Internet oder Broschüren, Katalogen oder sonstigen Materialien von OneStop Pro sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – hinsichtlich der Leistungen, Menge und Nebenleistungen freibleibend und stellen noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss durch OneStop Pro dar.
2.2. Der Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien erfolgt durch die Annahme eines verbindlichen Angebotes von OneStop Pro durch den Kunden. Das Angebot zusammen mit diesen AGB wird im Folgenden auch „Vertrag“ genannt.
3. OSP Services
3.1. Leistungsumfang
3.1.1. Der Kunde erhält für die im Angebot vereinbarte Dauer und Umfang über das Internet entgeltlich Zugriff auf die dort genannten OSP Services. Zu diesem Zweck richtet OneStop Pro die OSP Services auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist, gegenwärtig unter der folgenden Adresse: https://app.onestop-pro.de/.
3.1.2. Bei den OSP Services handelt es sich um eine SaaS-Dienstleistung über das Medium Internet im Bereich Bau und weiteren Branchen, welche auch über eine App genutzt werden kann.
3.1.3. OSP Services sind in Form verschiedener Pakete erhältlich, welche jeweils einen unterschiedlichen Nutzungsumfang beinhalten. Der Nutzungsumfang der einzelnen OSP Services ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf folgender Website https://www.onestop-pro.com/de/produkte/. Der vertraglich geschuldete Umfang von OSP Services ist abhängig von Art und Anzahl der mit dem jeweiligen Kunden konkret vereinbarten Paket, die im Angebot genannt sind.
3.1.4. OneStop Pro entwickelt die OSP Services laufend weiter und wird die OSP Services nach eigenem Ermessen durch Updates und Upgrades verbessern. OneStop Pro stellt gesetzlich erforderliche Sicherheitsaktualisierungen, insbesondere gemäß geltenden EU-Vorschriften zur Cyberresilienz, während der jeweils vorgeschriebenen Zeiträume zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, solche Sicherheitsaktualisierungen unverzüglich zu installieren und
die zugehörigen Hinweise zu beachten.
3.1.5. Für die Nutzung des Website basierenden OSP Services ist eine aktive Internetverbindung erforderlich. Des Weiteren ist für die Nutzung von OSP Services ein moderner Webbrowser wie beispielsweise Chrome oder Firefox in einer aktuellen Version erforderlich. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für einen Zugriff auf OSP Services zu schaffen.
3.1.6. Die OSP Services können Schnittstellen zur Kommunikation beispielsweise mit ERP-Systemen und Telematiklösungen bereithalten. Um diese Schnittstellen nutzen zu können, bestehen gegebenenfalls besondere Anforderungen an Hard- und/ oder Software des Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass diese Anforderungen erfüllt sind. OneStop Pro kann im Hinblick auf Software individuelle Anpassungen an Schnittstellen vornehmen. Solche Anpassungsleistungen sind gesondert vom Kunden zu beauftragen und zu vergüten.
3.2. Lizenz
3.2.1. Für die im Angebot genannten OSP Services räumt OneStop Pro dem Kunden das nicht ausschließliche nicht übertragbare und nicht unterlizensierbare Recht ein, während der vereinbarten Laufzeit in Übereinstimmung mit dem Angebot auf OSP Services in der durch die Dokumentation und diese AGB vorgesehenen Weise zuzugreifen und diese zu nutzen. Konfigurationen von Services sind nur in dem Umfang erlaubt, die gemäß der Dokumentation zulässig sind. Mit dem Anlegen eines Nutzerprofils in OSP Services erhält der Nutzer auf die angegebene E-Mailadresse eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, über den, nach Festlegung eines selbstgewählten Passworts, der Zugang auf OSP Services erfolgt. Die Zugangsdaten, die aus E-Mailadresse und Passwort bestehen („Zugangsdaten“), sind zur Nutzung von OSP Services erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit seines Kontos und seiner Zugangsdaten zu wahren und sorgt dafür, dass berechtigte Dritte sich ebenfalls dazu verpflichten. Sollten der Kunde davon ausgehen, dass eine unbefugte Nutzung seiner Konten, SaaS-Nutzerdaten oder Kennwörter vorliegt, muss der Kunde OneStop Pro unverzüglich benachrichtigen. Allen berechtigten Dritten, denen der Zugriff auf OSP Services gestattet wird, werden vom Kunden dazu verpflichtet, eine Vertraulichkeitsvereinbarung einzugehen, OSP Services nicht weiter offenzulegen oder in irgendeiner Weise zu nutzen, außer wie im Vertrag vorgesehen. „Berechtigte Dritte“ im Sinne dieser Ziffer 3.2 bezeichnet ausschließlich Auftragnehmer oder Berater des Kunden die beauftragt wurden, Dienstleistungen ausschließlich zum internen Nutzen des Kunden zu erbringen. Bei Zweifeln über die Berechtigung zur Weitergabe von Zugangsdaten wird der Kunde vor der Weitergabe die Zustimmung von OneStop Pro einholen.
3.2.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen sowie zur Nutzung berechtigte Dritte die Bestimmungen des Vertrages einhalten. Der Kunde ist im gleichen Umfang wie für sein eigenes Verschulden verantwortlich für jedes Verschulden bezüglich jedes Verstoßes gegen den Vertrag durch seinen gesetzlichen Vertreter und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder zur Nutzung berechtigte Dritte.
3.3. Nutzungsbeschränkung
Die Services dürfen nur für interne Geschäftsvorgänge oder Funktionen des Kunden und nicht zur Kommerzialisierung von OSP Services oder zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten verwendet werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, weder mittelbar, noch unmittelbar im Rahmen der Nutzung von OSP Services:
· Nutzungsbeschränkungen, die in diesen AGB und/oder der Leistungsbeschreibung angegeben sind zu überschreiten oder zu umgehen;
· Rechte zur Nutzung von und zum Zugriff auf OSP Services an Dritte abzutreten, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu (unter)lizenzieren, zu vermieten, zu leihen, zu unterlizenzieren oder auszulagern, oder auf andere Weise zu übertragen, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich gestattet;
· jegliche Teile, Besonderheiten, Funktionen oder Benutzeroberflächen von OSP Services zu kopieren oder zu reproduzieren;
· die Integrität oder Leistung von OSP Services zu stören oder zu unterbrechen;
· OSP Services zu verwenden, um das System oder das Umfeld eines Dritten zu stören oder zu schädigen;
· auf OSP Services zuzugreifen, um ein abgeleitetes Werk, ein Konkurrenzprodukt oder eine Dienstleistung, die mit Services in Konkurrenz steht, zu erstellen;
· OSP Services, insbesondere Software, rückzuentwickeln (sofern dies nicht ausdrücklich durch zwingend anwendbares Recht, wie z.B. § 69a des Urheberrechtsgesetzes, erlaubt ist); oder
· Änderungen oder Erweiterungen an OSP Services vorzunehmen oder abgeleitete Arbeiten zu erstellen, die auf Services oder vertraulichen Informationen von Services basieren;
· Ergebnissen von Benchmark-Tests, die mit OSP Services durchgeführt wurden zu veröffentlichen;
· Hinweise auf eigentumsrechtlichen Schutz oder Labels, die sich auf OSP Services oder die in diese eingebettet sind, zu ändern, zu zerstören oder auf sonstige Weise zu entfernen;
· Straftaten oder andere Rechtsverletzungen zu begehen;
· jede Form der Schadsoftware (Viren, Trojaner, Würmer etc.) einzuschleusen und zu verbreiten;
· Material einzuspeisen und zu verbreiten, das gesetzeswidrig, menschenverachtend, anstößig oder obszön ist.
3.4. Sperrung des Zugangs zu OSP Services
OneStop Pro ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu OSP Services zu sperren, wenn
· der Kunde gegen Bedingungen dieser AGB verstößt;
· OneStop Pro per Gesetz oder durch gerichtliche bzw. behördliche Anordnung dazu verpflichtet ist;
· Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Zugangs zu OSP Services des Kunden bestehen;
· Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich Dritte unbefugt die Zugangsdaten des Kunden beschafft haben;
· Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde Dritten unbefugt entgeltlich oder unentgeltlich Zugang zu OSP Services gewährt hat;
· der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts mehr als zwei Wochen in Verzug ist;
· eine Sperrung aus technischen Gründen (z. B. Wartungsarbeiten) zwingend erforderlich ist;
· sonstige berechtigte Gründe seitens OneStop Pro bestehen, die unter Berücksichtigung der Umstände eine Sperrung rechtfertigen.
4. Verkauf von Hardware-Komponenten
4.1. Verkauf von Hardware-Komponenten über OneStop Pro
4.1.1. OneStop Pro verkauft dem Kunden die Hardware-Komponenten wie sie im Angebot spezifiziert sind und verschafft dem Kunden mit vollständiger Kaufpreiszahlung und Lieferung das Eigentum daran.
4.1.2. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich OneStop Pro das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrages gelieferten Hardware-Komponenten vor. Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde nur mit schriftlicher Zustimmung von OneStop Pro über die Hardware-Komponenten verfügen.
4.1.3. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Hardware-Komponenten, für die vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse und für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein beim Kunden.
4.1.4. OneStop Pro ist berechtigt, Hardware-Komponente zu liefern, die hinsichtlich Konstruktion und Form geändert sind. Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtleistung der Hardware-Komponente dadurch nicht beeinträchtigt wird.
4.1.5. Sofern nicht in deutscher Sprache vorhanden, ist OneStop Pro berechtigt, Programm- und Produktdokumentationen sowie sonstige Unterlagen in englischer Sprache zu liefern.
4.1.6. Die Implementierung der Hardware-Komponente obliegt dem Kunden soweit diese Leistung nicht gesondert beauftragt und im Angebot als Leistungsbestandteil aufgeführt wurde. Montagehinweise für die Implementierung von Hardware-Komponenten sind unverbindlich und kein Teil der von OneStop Pro vertraglich geschuldeten Leistung.
4.2. Verkauf von Hardware über den OneStop Pro Online Shop
4.2.1. Der OneStop Pro Online Shop (https://shop.onestop-pro.de/) wird durch die Reidl GmbH & Co. KG, Kringeller Straße 80, 94116 Hutthurm („Reidl“) betrieben, ein Schwesterunternehmen von OneStop Pro. Verkäuferin der über den OneStop Pro Online Shop erworbenen Produkte ist Reidl. Es gelten hierfür die AGB von Reidl, abrufbar unter: https://shop.onestop-pro.de/shop/agb.
4.2.2. Sofern der Kunde über den Online Shop Produkte (z.B. GPS-Tracker) erwirbt, welche für die Anbindung an die OSP Services mit einer SIM-Karte ausgestatten sind, fallen hierfür weitere monatliche Kosten gegenüber OneStop Pro an. Der zwischen dem Kunden und OneStop Pro bestehende Vertrag über die Nutzung der OSP Services wird mit dem Abschluss des Kaufvertrages mit Reidl um die entsprechenden Leistungen ergänzt. Produkte, die mit Mehrkosten gegenüber OneStop Pro verbunden sind, sind im Online Shop entsprechend gekennzeichnet.
4.2.3. Die monatliche Gebühr für die SIM-Karten und die Anbindung der entsprechenden Hardware an den vom Kunden genutzten OSP Service, ergibt sich aus dem Angebot, welches durch den Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme weiterer Services durch OneStop Pro angenommen wird bzw. der unter https://shop.onestop-pro.de/assets/scope/op/Preisliste_Hardware_Listenpreise.pdf abrufbaren aktuellen OSP Preisliste.
4.2.4. Die Nutzung der SIM-Karte kann sowohl von OneStop Pro als auch vom Kunden mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Quartals durch schriftliche Erklärung gegenüber OneStop Pro gekündigt werden. Die Anbindung der Hardware an die OSP Services ohne aktivierte SIM-Karte ist jedoch nicht möglich.,
5. Professional Services
5.1. Implementierungs- und Anpassungsleistungen zur Integration und Installation von Softwarelösungen sowie andere (Personal)Leistungen sind gesondert im Angebot zwischen dem Kunden und OneStop Pro zu vereinbaren.
5.2. OneStop Pro erbringt Professional Sevices eigenverantwortlich zu dem bei Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik durch hinreichend qualifiziertes Personal.
5.3. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt nach Verfügbarkeit in deutscher oder englischer Sprache, soweit nichts anderes vereinbart ist.
5.4. Die Parteien vereinbaren, dass die Mitarbeiter von OneStop Pro nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden integriert werden, sondern selbständig unter der alleinigen Aufsicht von OneStop Pro arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund der Art des jeweiligen Services ein gemeinsames Team mit Mitarbeitern des Kunden gebildet werden muss. Die gesamte Kommunikation zwischen dem Kunden und OneStop Pro erfolgt über die jeweils schriftlich (E-Mail ausreichend) zu benennenden zentralen Ansprechpartner, die gegenüber der anderen Partei verbindliche Erklärungen abgeben und Entscheidungen treffen können. Nur der zentrale Ansprechpartner von OneStop Pro hat das Recht, Weisungen an Mitarbeiter von OneStop Pro zu erteilen (insbesondere in Bezug auf Ort, Zeit und Inhalt der jeweiligen Leistungserbringung). Dies gilt auch, wenn die Leistungen in den Räumen des Kunden erbracht werden.
5.5. OneStop Pro behält sich das Recht vor, jederzeit einen für die Erbringung der jeweiligen Services eingesetzten Mitarbeiter durch einen anderen Mitarbeiter zu ersetzen, sofern dieser die notwendige Qualifikation aufweist.
6. Lieferzeit, Gefahrübergang und Versand
6.1. Der Erfüllungsort ist am Sitz von OneStop Pro soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2. Werden im Angebot für Services Liefer- und Leistungsfristen benannt, so handelt sich bei diesen Fristen nicht um Fixtermine, sofern diese nicht ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart sind. Für den Fall des Fehlens einer Vereinbarung über die Leistungszeit ist OneStop Pro berechtigt, unter Berücksichtigung der üblichen (und erkennbaren) Erwartung des Kunden die Leistungszeit nach billigem Ermessen festzulegen und die vertragliche Leistung unter den zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Auslastungen zu erbringen.
6.3. Sofern die vereinbarten Services den Versand von Produkten beinhaltet, untersteht die Versandart und die Verpackung dem pflichtgemäßen Ermessen von OneStop Pro.
6.4. OneStop Pro ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
6.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder OneStop Pro weitere Services (z. B. Versand weiterer Produkte oder Installation dieser) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und OneStop Pro dies dem Kunden angezeigt hat.
7. Change Request
7.1. Sofern sich im Rahmen der Erbringung von Professional Services herausstellt, dass zur Erreichung des Vertragszwecks der im Angebot beschriebenen Leistungen Leistungsänderungen notwendig sind, kann jede Partei die Änderung des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Services vorschlagen („Change Request”). Change Requests sind bei der anderen Partei schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
7.2. OneStop Pro wird die Durchführung eines Change Requests nicht ohne erheblichen Grund ablehnen. Erhebliche Gründe sind z.B., wenn nach Auffassung von OneStop Pro
(i) der Erfolg der Implementierungs- und Anpassungsleistung infolge der Durchführung gefährdet würde;
(ii) der Change Request entweder technisch nicht durchführbar oder mit unverhältnismäßigem, OneStop Pro nicht zumutbarem Aufwand verbunden ist oder
(iii) die zur Durchführung des Change Request benötigten Ressourcen für OneStop Pro nicht frei verfügbar sind.
Aufwand für die Prüfung und Bearbeitung eines Change Requests (Vorprojekt) kann durch OneStop Pro nach den im Angebot genannten Vergütungssätzen in Rechnung gestellt werden.
7.3. Der Kunde kann Change Requests von OneStop Pro ohne Angabe von Gründen ablehnen. Sofern der Kunde Change Requests gegen die Empfehlung OneStop Pro ablehnt, übernimmt er die Verantwortung für die durch die Ablehnung entstehenden Konsequenzen. Dies berührt nicht die im Angebot vereinbarten Leistungspflichten von OneStop Pro.
7.4. Change Requests werden erst mit Unterzeichnung einer schriftlichen Vereinbarung wirksam, welche die mit der Durchführung des Change Requests verbundenen Änderungen (insbesondere bezüglich des Leistungsinhalts und -umfangs, des Zeit- und Ablaufplans sowie der Vergütung) beinhaltet. OneStop Pro wird bis zur schriftlichen Vereinbarung der Änderungen die Arbeiten auf Grundlage des bestehenden Vertrags fortsetzen.
8. Vergütung
8.1. Es gelten die im Angebot von OneStop Pro genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Hinsichtlich der OSP Services ist OneStop Pro berechtigt, die Höhe des monatlichen Entgelts für die OSP Services nach Ablauf der Mindestlaufzeit oder eines jeweiligen Verlängerungszeitraums anzupassen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kostenbestandteile (insbesondere Lohn-, Material-, Energie- oder Drittleistungskosten) erhöhen oder vermindern. Die Anpassung erfolgt nach Maßgabe der Entwicklungen dieser Kostenbestandteile, wobei deren jeweilige Gewichtung in der Preiskalkulation zu berücksichtigen ist. Die Anpassung beschränkt sich auf die Veränderung, die sich aus der Summe der maßgeblichen Kostenbestandteile ergibt. Erhöhungen des Entgelts zeigt OneStop Pro dem Kunden einen Monat vor Wirksamwerden der Entgelterhöhung in Textform an. Der Kunde kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat ab Zugang der Anzeige über eine Entgelterhöhung den Vertrag mit OneStop Pro kündigen (Sonderkündigungsrecht). OneStop Pro wird den Kunden in einer Erhöhungsanzeige ausdrücklich auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
9. Rechnungsstellung
9.1. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, ab Zugang der Rechnung beim Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen netto, ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt mit überschreiten des Zahlungstermins in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
9.2. OneStop Pro darf die Ausführungen der Services verweigern und Leistungen zurückbehalten, soweit und solange der Kunde mit der Zahlung der Vergütung im Verzug ist.
9.3. Sofern im Angebot nicht anders bestimmt, werden etwaige Reisezeiten, Reisekosten und Nebenkosten separat nach Aufwand vergütet. Die Zahlung einer Vergütung nach Aufwand setzt von OneStop Pro einen Nachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten voraus.
9.4. OneStop Pro kann Abschlags- und Vorschussrechnungen für einzelne Leistungen verlangen, sofern im Angebot vereinbart.
9.5. Werden vereinbarte Vor-Ort-Termine vom Kunden nicht eingehalten, ist OneStop Pro berechtigt, die hierdurch entstehenden Kosten entsprechend der üblichen Stundensätze in Rechnung zu stellen.
9.6. Einwendungen gegen die Abrechnung der von OneStop Pro erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. OneStop Pro wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
10. Erreichbarkeit, technischer Support
10.1. OneStop Pro gewährleistet eine Verfügbarkeit von OSP Services von 97,5% pro Jahr. Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten außer Betracht, die
(a) aus von OneStop Pro planmäßig durchgeführten Wartungsarbeiten, die mit angemessenem zeitlichen Vorlauf angekündigt werden und nicht länger als 48 Stunden dauern, oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten liegen; oder
(b) aus dringlichen technischen oder sicherheitsrelevanten Wartungsmaßnahmen; oder
(c) aus Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen von OneStop Pro nicht zu vertretenden Umständen (u.a. mit angemessener Sorgfalt nicht zu vermeidende IT-Security-Vorfälle, Ausfall Infrastruktur Dritter)
resultieren.
OneStop Pro wird planmäßige Wartungsarbeiten und deren voraussichtliche Dauer dem Kunden, soweit möglich, mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform (bspw. per E-Mail oder per Interface von OSP Services) ankündigen, sofern hiermit wesentliche Einschränkungen der Nutzbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten einhergehen. Bei unvorhersehbaren Notfallmaßnahmen, mit denen wesentliche Einschränkungen der Nutzbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten einher gehen, informiert OneStop Pro den Kunden so bald wie möglich im Nachgang.
10.2. Dem Kunden und seinen registrierten Nutzern von OSP Services steht zu folgenden Servicezeiten ein technischer Support per Telefon zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr und Freitag 08:00 – 16:00 Uhr mit Ausnahme der in Bayern geltenden gesetzlichen Feiertagen. Diese Zeiten können durch OneStop Pro angepasst werden, die aktuelle Verfügbarkeit sowie die entsprechende Servicerufnummer können unter https://www.onestop-pro.com/de/support/ abgerufen werden. Der Kunde kann sich auch über das auf dieser Seite verfügbare Kontaktformular oder per E-Mail an support@onestop-pro.de an OneStop Pro wenden.
10.3 OneStop Pro informiert den Kunden über erkennbare erhebliche Schwachstellen sowie erforderliche Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit OSP Services in geeigneter Weise.
11. Mitwirkung des Kunden
11.1. Der Kunde trifft angemessene Maßnahmen, um Services und die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung lizenzierte Software (einschließlich aller Kopien davon) vor Missbrauch, Diebstahl, Veruntreuung oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde teilt OneStop Pro umgehend mit, wenn er von einem Missbrauch oder einer Rechtsverletzung der OSP Services oder einer lizenzierten Software erfährt und unterstützt sodann OneStop Pro bei sämtlichen rechtlichen Schritten.
11.2. Der Kunde wird OneStop Pro die erforderlichen Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre rechtzeitig zur Verfügung stellen und bei Bedarf konkretisieren.
11.3. Der Kunde wird OneStop Pro die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Zugänge zu Anlagen, Geräte, Computerprogrammen und IT-Systemen sowie die erforderlichen Arbeitsräume und Arbeitsmittel bereitstellen, sofern dies zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Gleiches gilt für Testpläne und -daten sowie eine ggf. erforderliche Testumgebung.
11.4. Der Kunde hat bereitgestellte Sicherheitsupdates, z.B. für Apps oder Hardware, unverzüglich zu installieren und die damit verbundenen Maßnahmen nach den Vorgaben von OneStop Pro umzusetzen; unterlässt der Kunde dies, ist die Haftung von OneStop Pro für hierdurch entstehende Schäden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
11.5. Mitwirkungspflichten sind wesentliche Pflichten des Kunden. Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht termingerecht und/oder in ausreichendem Maße nachkommt, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine um die Zeit der Verzögerung und eine angemessene Wiederaufnahmefrist. Dadurch verursachter Mehraufwand ist OneStop Pro zusätzlich zur vereinbarten Vergütung auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze (oder soweit diese nicht im Angebot vereinbart wurden, des durchschnittlichen Stundensatz für das Projekt) vom Kunden zu erstatten. OneStop Pro kann dem Kunden ein Angebot unterbreiten, diese Leistungen selbst anstelle des Kunden zu erbringen. Sonstige Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.
12. Gewährleistungsrechte
12.1. Allgemeine Gewährleistungsrechte
12.1.1. OneStop Pro stellt die Services entsprechend der Beschreibungen im jeweiligen Angebot zur Verfügung.
12.1.2. Der Kunde informiert OneStop Pro unverzüglich schriftlich oder per E-Mail über jede reproduzierbare Abweichung der Services von den Beschreibungen in der Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Kunden („Mangel„). Diese Mitteilung muss eine ausreichend detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit OneStop Pro den betreffenden Mangel identifizieren und beheben kann.
12.1.3. Sofern OneStop Pro bei der Fehlersuche oder der Mängelbeseitigung Leistungen erbringt, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so ist OneStop Pro berechtigt, eine Vergütung entsprechend der im Angebot definierten Stundensätze zu verlangen. Zu vergüten ist auch der Mehraufwand, der OneStop Pro dadurch entsteht, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
12.1.4. Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein (1) Jahr nach der Lieferung bzw. Bereitstellung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Für Teilleistungen gilt S. 1 entsprechend. Etwaige kaufmännische Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht in den in Ziffer 14.4 der AGB genannten Fällen.
12.1.5. Jeder Schadensersatzanspruch des Kunden im Rahmen der Gewährleistung unterliegt der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 14 dieser AGB.
12.1.6. In Prospekten, Anzeigen und auf den Webseiten enthaltene Angaben von OneStop Pro sind keine Garantieerklärungen und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften.
12.2. Ergänzende Regelungen für OSP Services
12.2.1. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen nicht
· bei einer Fehlbedienung durch den Kunden;
· im Falle des Einsatzes von Hardware, Software oder sonstigen Geräteausstattungen, die für die Nutzung des OSP Services nicht geeignet ist.
12.2.2. Eine Haftung für Schäden wegen eines bereits zu Vertragsschluss bestehenden Mangels gem. § 536a Abs. 1 BGB sowie das Recht des Kunden den Mangel selbst oder unter Zuhilfenahme eines Dritten zu beseitigen („Recht der Selbstvornahme“) ist ausgeschlossen.
12.3. Ergänzende Regelungen für Hardware-Komponente
12.3.1. Sofern Teil der Services die Lieferung von Hardware-Komponenten beinhaltet, haftet OneStop Pro grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass die gelieferten Hardware-Komponenten unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig untersucht werden. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn OneStop Pro nicht binnen sieben (7) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Hardware-Komponenten als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge OneStop Pro nicht binnen sieben (7) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
12.3.2. Auf Verlangen von OneStop Pro ist die beanstandete Hardware-Komponente frachtfrei an OneStop Pro zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet OneStop Pro die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
12.3.3. OneStop Pro übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Angaben in Montagehinweisen, da diese eine freiwillige Serviceleistung darstellen. OneStop Pro haftet dementsprechend nicht für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Verwendung oder Aussetzung von Montagehinweisen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OneStop Pro oder führen zu einer Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihm alle notwendigen Informationen, das Know-How sowie die Fähigkeiten zur Verfügung stehen, den Einbau der Hardware-Komponenten selbst durchzuführen.
13. Abnahme
Soweit aufgrund der Art der Leistung eine Abnahme stattzufinden hat, wird die Übergabe des Gegenstands oder der Leistung in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten. Sofern eine Abnahme bei Übergabe der Leistung oder des Werks nicht möglich ist, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werks bzw. des Leistungsergebnisses die Abnahme gegenüber OneStop Pro schriftlich zu erklären, sofern keine wesentlichen, die Abnahme verhindernden Leistungsmängel vorliegen. Im letztgenannten Fall wird OneStop Pro die Mängel innerhalb angemessener Frist beheben und dem Kunden die Leistung erneut zur Abnahme stellen. Wenn der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe des Werks bzw. des Leistungsergebnisses die Abnahme nicht schriftlich verweigert, gilt diese als erteilt. Die Abnahme gilt ferner bei Veräußerung des Werks oder bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme des Werks oder der Leistung durch den Kunden oder Dritten als erfolgt. Bei abgeschlossenen Teilleistungen hat OneStop Pro das Recht, die Durchführung von Teilabnahmen zu verlangen.
14. Haftung
14.1. OneStop Pro haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen:
14.2. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch OneStop Pro bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden, haftet OneStop Pro unbeschränkt.
14.3. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht), ist die Haftung von OneStop Pro beschränkt auf diejenigen Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des betreffenden Leistungsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (sog. vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
14.4. Die Haftung für Arglist, Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
14.5. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei üblichen Datensicherungen (tägliche Sicherung auf Kundenseite) beschränkt.
14.6. Eine Haftung von OneStop Pro für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde bereitgestellte Sicherheitsupdates oder Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig installiert beziehungsweise umgesetzt hat, ist ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz, entgegenstehen.
15. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte und Schutzrechte Dritter
15.1. Geistiges Eigentum von OneStop Pro
Im Rahmen dieser AGB findet keine Einräumung oder Übertragung von „geistigen Eigentumsrechten“ (u.a. nach Urheber-, Marken-, Design- und Patentrecht) statt. Die Rechte an vorbestehenden Softwarelösungen oder Materialien (insbesondere Softwarecode, Dokumentationen, Schriftwerke, Protokolle, Zeichnungen, Schulungsunterlagen, Entwurfsmaterialien oder sonstige nach dem geistigen Eigentum geschützten Werke), einschließlich der daran vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen sowie die Verfügungsbefugnis über Geschäftsgeheimnisse verbleiben bei OneStop Pro. Der Kunde erhält nur die zur Nutzung der angebotenen Leistungen erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte für die Vertragslaufzeit, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
15.2. Geistiges Eigentum des Kunden
15.2.1. Die gesamten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrags beim Kunden bestehenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben beim Kunden. Alle diese betreffenden Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen durch OneStop Pro erfolgen zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung des Kunden.
15.2.2. Der Kunde räumt OneStop Pro ein einfaches, räumlich und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den von ihm in die OSP Services eingespeicherten Daten und Informationen ein, diese Daten und Informationen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von OSP Services zu nutzen.
15.3. Nutzungsrechte an überlassener Drittsoftware
15.3.1. Sofern OneStop Pro bei der Erbringung von Services Technologien anderer Softwarehersteller einsetzt, so wird der Kunde hierüber mit der Dokumentation oder anderweitig durch OneStop Pro informiert. Die Lizenzbedingungen dieser Drittsoftware richten sich in diesem Fall nicht nach diesen AGB, sondern nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.
15.3.2. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige eingesetzte Drittsoftware ausschließlich in Verbindung mit den Services von OneStop Pro (d.h.im Rahmen der Gesamtservices) zu nutzen.
15.3.3. OneStop Pro ist berechtigt, die Drittsoftware gegen ähnliche Produkte auszutauschen, soweit die Funktionalität der OSP Services im Wesentlichen erhalten bleibt und soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
16. Schutzrechte Dritter
16.1. Die gesamten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Vertrags beim Kunden bestehenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben beim Kunden. Alle diese betreffenden Bearbeitungen, Änderungen und Weiterentwicklungen durch OneStop Pro erfolgen zur ausschließlichen Nutzung und Verwertung des Kunden.
16.2. OneStop Pro ist nach eigener Wahl berechtigt und verpflichtet, auf eigene Kosten entweder die Leistungen in einer Weise zu ändern, auszutauschen oder eine die vertragsgemäße Nutzung des Kunden abdeckende Lizenz zu beschaffen, dass die vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmale im Wesentlichen gewahrt bleiben und keine Rechte Dritter mehr verletzt werden. Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, kann OneStop Pro die betroffenen Leistungen gegen Rückerstattung der hierfür gezahlten Vergütung zurücknehmen. In diesem Fall erhält der Kunde eine angemessene Auslauffrist, soweit dies zumutbar ist.
16.3. Eine Haftung von OneStop Pro entfällt, wenn die Schutzrechtsverletzung auf Vorgaben, Daten, Informationen, eigenmächtige Änderungen, unsachgemäße Nutzung oder Integrationen durch den Kunden oder Dritte aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder eine anderweitig vertragswidrige Nutzung zurückzuführen ist.
16.4. Der Kunde ist verpflichtet, OneStop Pro unverzüglich schriftlich über behauptete Schutzrechtsverletzungen zu informieren, die Rechtsverteidigung OneStop Pro zu überlassen und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von OneStop Pro keine Anerkenntnisse oder Vergleiche zu schließen.
16.5. Der Kunde stellt OneStop Pro seinerseits von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die aus der Nutzung von OSP Services in vertrags- oder gesetzeswidriger Weise entstehen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
17. Datenschutz und Datensicherheit
17.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
17.2. Die Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Leistung nach Ziffer 3 geht mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einher. Mit Abschluss des Vertrags vereinbaren die Parteien außerdem die vertragliche Grundlage zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), welche dem Angebot als Anlage beigefügt ist.
17.3. Der Kunde ist verpflichtet bei der Nutzung der bereitgestellten Services, die von ihm eingegebenen oder übermittelten Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
17.4. Der Kunde hat die in seiner Verantwortung stehenden IT-Systeme durch Ergreifung von dem Stand der Technik entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Eingriffen von außen und vor Gefahren für die Informationssicherheit (Hackerangriffe, Viren und sonstigen schädliche Komponenten) zu schützen. Dies betrifft insbesondere auch etwaige Schnittstellen zu OSP Services.
17.5. Dem Kunden obliegt es, seinen Datenbestand mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns regelmäßig zu sichern. Er wird insbesondere unmittelbar vor jeder Installation und/oder sonstigem Eingriff durch OneStop Pro oder durch von diesem beauftragte Dritte eine vollständige Datensicherung sämtlicher System- und Anwendungsdaten vornehmen. Die Datensicherungen sind so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.
18. Vertraulichkeit
18.1. Soweit in diesen AGB oder im Angebot nicht anders geregelt, verpflichten sich die Parteien vertrauliche Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu halten, sie abgesehen von Dritten, soweit diese Zugriff für die vertraglich vorgesehenen Zwecke oder zur Ausübung gesetzlich vorgesehener Befugnisse zwingend benötigen und einer diesen Regelungen gleich kommenden vertraglichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, keinem Dritten, weder ganz noch teilweise, zugänglich zu machen und sie nicht für Zwecke jeglicher Art außerhalb des Vertragszwecks zu verwenden, insbesondere nicht direkt oder indirekt gewerbsmäßig oder in sonstiger Weise zu nutzen oder zum Gegenstand gewerblicher Schutzrechte oder von Veröffentlichungen zu machen. Die Parteien werden nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. Für die Zwecke dieses Vertrags sind unter „vertraulichen Informationen“ Geschäftsgeheimnisse und sämtliche Informationen zu verstehen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Zu den vertraulichen Informationen gehören auch sämtliche in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
18.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
· die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
· die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrags beruht;
· die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen, es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Kunde OneStop Pro auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) vor Vertragsunterzeichnung hinzuweisen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung Verpflichtete die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
18.4. Die Parteien sind verpflichtet, die jeweils andere Partei sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn sie die Einhaltung der Pflichten aus dieser Ziff. 18 nicht mehr gewährleisten können, insbesondere, wenn für sie eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder sie eine solche hätten erkennen können, die sie an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
19. Höhere Gewalt
Ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich im Falle eines unvorhersehbaren außergewöhnlichen Ereignisses, welches von OneStop Pro auch bei Beachtung der zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden kann um die Zeitdauer der Verhinderung sowie eine angemessene danach liegende Zeit zur Erbringung der Leistung. Außergewöhnliche Ereignisse liegen insbesondere im Falle von Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Epidemien, Pandemien oder der daraus folgenden Restriktionen begründete Betriebsstörungen oder Lieferverzögerungen bei Lieferanten, Cyber-Attacken oder sonstigen Fällen höherer Gewalt vor. Für den Fall des Eintritts der Unmöglichkeit der Erbringung der Leistungen aufgrund solcher Ereignisse, ist OneStop Pro von den vertraglichen Leistungspflichten befreit. Es gelten sodann die gesetzlichen Regeln der Rückabwicklung solcher Verträge aufgrund von Unmöglichkeit.
20. Laufzeit und Kündigung
20.1. Laufzeit und ordentliche Kündigung des Vertrages
20.1.1. Der Nutzungsumfang jedes OSP Service Abonnements ist in dem jeweiligen Angebot angegeben und beginnt an dem Datum, an dem der OSP Service dem Kunden zur Verfügung gestellt wird („Laufzeit„).
20.1.2. Sofern in diesem Vertrag oder dem Angebot keine spezielleren Laufzeiten und/oder Kündigungsfristen geregelt sind, kann der Vertrag von jeder der Parteien mit einer Frist von drei Monaten (Hardwarenutzungsverträge nach Ziffer 4.2 von einem Monat) zum Ende der Mindestlaufzeit oder jeder Verlängerungslaufzeit schriftlich gekündigt
werden.
20.1.3. Soweit unbefristete Regelungen im Vertrag bestehen, gelten diese nach einer Vertragsbeendigung fort.
20.2. Kündigung aus wichtigem Grund
20.2.1. Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde ganz oder teilweise fristlos zu kündigen bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist OneStop Pro insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der OSP Services verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil erfolglos schriftlich abgemahnt und aufgefordert wurde, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
20.2.2. Eine Kündigung durch den Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gem. § 543 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit die Verzögerung der Gebrauchsgewährung nicht von OneStop Pro zu vertreten ist.
21. Exportbeschränkungen
Die gelieferten Hardware-Komponenten und Dienstleistungen können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die Hardware-Komponenten geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Kunde wird die für die Lieferungen und Leistungen anzuwendenden Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
22. Besondere Bestimmungen für den Zugang zu Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
22.1. Sofern es sich bei OSP Services um (i) ein „vernetztes Produkt“ und/oder einen „verbundenen Dienst“ im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) handelt, finden die nachfolgenden Bestimmungen zum Zugang und zur Nutzung zu Produktdaten Anwendung.
22.2. Der Kunde erhält auf Anforderung, jedoch nicht häufiger als ein Mal pro Quartal, in einem für OneStop Pro technisch und organisatorisch zumutbaren zeitlichen Rahmen, der sich insbesondere nach der zu transferierenden Datenmenge und etwaigen besonderen Anforderungen des Kunden richtet, Zugang zu „ohne weiteres verfügbaren Daten“ im Sinne des Art. 2 Nr. 17 Data Act (EU 2023/2854). Hierbei handelt es sich um solche Produktdaten und verbundene Dienstdaten, die ein Dateninhaber ohne unverhältnismäßigen Aufwand rechtmäßig von dem vernetzten Produkt oder verbundenen Dienst erhält oder erhalten kann, wobei über eine einfache Bearbeitung hinausgegangen wird, (für die Zwecke der Ziffern 22 / 23 definiert als „Produktdaten“). Hiervon umfasst können je nach Produkt / Dienst sein:
· Stammdaten der Kunden-Entitäten (Equipments, Mengenartikel, Lager, Projekte, Kontakte, Mitarbeiter)
· Anhänge zu den Kunden-Entitäten (sowohl Dateien als auch spezifische Metadaten) Lager- und Projektbestände des Kunden
· Telematik-Rohdaten im Rahmen der Retention-Policy
· Daten zu Wartungen und Prüfungen
· Erstellte benutzer- und kundenspezifische Daten wie Alarme, benutzerdefinierte Felder, angelegte Benutzer
Die weiteren Einzelheiten zu den Datenkategorien ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Der Zugangsanspruch erstreckt sich nicht auf solche Produktdaten, bei denen der Anspruch von OneStop Pro auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder sonstige berechtigte Sicherheitsinteressen nicht gewahrt ist (hierzu Ziffer 22.5). Eine darüberhinausgehende Datenbereitstellung, insbesondere von durch weitere Berechnungen oder Verarbeitungen abgeleiteten Daten, erfolgt nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und entsprechend dokumentiert ist.
22.3. Die Bereitstellung von Produktdaten erfolgt in einem gängigen, strukturierten, maschinenlesbaren Format inkl. Metadaten, soweit diese zur Auslegung und Nutzung der bereitzustellenden Produktdaten erforderlich sind, gegenüber dem Kunden oder einem von ihm autorisierten Dritten. Daneben besteht die Möglichkeit für den Kunden, Daten enthaltende Berichte und Übersichten in JSON- und CSV-Formaten zu erhalten. Ein Anspruch auf dauerhaften Onlinezugriff oder eine permanente Schnittstelle besteht nicht; die Einzelheiten (Format, Übertragungsweg) legt OneStop Pro unter angemessener Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten fest.
22.4. Die Bereitstellung der Produktdaten gemäß Ziffer 22.1 ist für den Kunden kostenfrei. Zusatzleistungen (u.a. soweit seitens OneStop Pro angeboten Datenaufbereitung, Export in Sonderformate, Bereitstellung über eine besondere API, personenbezogene Einzelauswertungen, besondere Unterstützung bei Drittweitergaben) sind separat zu vergüten; die Einzelheiten nebst Vergütung werden ggf. in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien geregelt. Für den Zugang durch Dritte als Datenempfänger können die OneStop Pro entstehenden Zusatzaufwände und eine marktübliche Bearbeitungspauschale vom Datenempfänger verlangt werden.
22.5. Die Erfüllung der vorstehend geregelten Datenzugangsrechte steht unter dem Vorbehalt, dass keine schutzwürdigen Geheimhaltungs- oder Sicherheitsinteressen von OneStop Pro oder Dritter verletzt werden. Sind Produktdaten als Geschäftsgeheimnisse von OneStop Pro einzuordnen, ist die Weitergabe nur unter Anwendung angemessener, gemeinsam abzustimmender technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen beim Kunden bzw. Datenempfänger geschuldet. Drohen durch die Herausgabe eines bestimmten Geschäftsgeheimnisses trotz implementierter Schutzmaßnahmen konkrete, erhebliche wirtschaftliche Nachteile, darf die Herausgabe der betreffenden Produktdaten abgelehnt werden. Die begründete Ablehnung wird dem Kunden mitgeteilt. Vorgenannter Ausschluss gilt nicht für bereits veröffentlichte oder dem Kunden ohnehin offenstehende Produktdaten.
22.6. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Datenzugangs nötigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere die für Zugriff, Übermittlung und Nutzung erforderlichen Informationen, Zugänge und Berechtigungen bereitzuhalten. Verspätungen, Fehler oder Unterlassungen bei der Mitwirkung wirken derart, dass die geschuldete Datenbereitstellung entsprechend erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erfolgen hat bzw., falls sie hierdurch unmöglich wird, die Leistungspflicht für diesen Zeitraum entfällt. Im Übrigen erfolgt die Datenbereitstellung im Rahmen des betriebsüblichen und technisch Zumutbaren. Betriebsunterbrechungen, technische Stillstände oder gesetzlich/behördlich angeordnete Sperren berechtigen OneStop Pro, die Bereitstellung temporär zu unterbrechen oder einzuschränken, bis das Hindernis behoben ist.
22.7. Der Kunde verpflichtet sich, Produktdaten nicht in einer Weise zu verwenden, die geeignet ist, die berechtigten Interessen von OneStop Pro an der Durchführung seiner Geschäftstätigkeit zu beeinträchtigen, insbesondere
· die Produktdaten zu verwenden, um ein Produkt oder einen Dienst zu verwenden, welche mit OSP Services konkurriert oder die Produktdaten zu diesem Zweck an einen Dritten weiterzugeben;
· die Produktdaten zu verwenden, um Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage, die Vermögenswerte, Unternehmenspraktiken oder Geschäftsmodelle von OneStop Pro zu gewinnen oder Dritten solche Erkenntnisse zu verschaffen;
· die Produktdaten zu verwenden, um sich Kenntnisse von der IT-Infrastruktur bei OneStop Pro zu verschaffen und/oder die Sicherheit und die Integrität der informationstechnischen Systeme von OneStop Pro zu gefährden oder zu beeinträchtigen.
22.8. OneStop Pro sowie mit OneStop Pro iSd §§ 15 ff AktG verbundene Unternehmen sind zeitlich und örtlich unbeschränkt berechtigt, auf die von dem vernetzten Produkt und/oder dem verbundenen Dienst generierten Daten, darunter die Produktdaten, zuzugreifen, zu speichern, und für folgende Zwecke zu nutzen und zu verarbeiten:
· Durchführung des Vertrages mit dem Kunden und hiermit zusammenhängender Tätigkeiten, inkl. Wartung und Support, Aufrechterhaltung des Betriebs und Qualitätskontrolle
· Entwicklung und Verbesserung der OSP Services sowie begleitender Dienstleistungen
· Entwicklung neuer Produkte und Services.
In diesem Zusammenhang ist OneStop Pro berechtigt, die von dem vernetzten Produkt und/oder dem verbundenen Dienst generierten Daten auszuwerten, zu analysieren, zu aggregieren, Daten zusammenzuführen, die Daten mit anderen Daten ins Verhältnis zu setzen und weitere Berechnungen und Auswertungen auf Basis dieser Daten durchzuführen.
22.9. OneStop Pro ist zur Weitergabe oder zum Verkauf von durch das vernetzte Produkt und/oder den verbundenen Dienst generierten Daten an Dritte nur berechtigt, wenn und soweit der Kunde hierzu ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder, die Weitergabe betreffend, soweit ein Dritter seitens OneStop Pro in die Erbringung der vertraglichen Leistungen gegenüber dem Kunden eingebunden ist. Die Weitergabe an Dritte erfolgt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen des Data Act, des Geschäftsgeheimnisschutzes und datenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Weiterverwendung von anonymisierten oder aggregierten Daten durch OneStop Pro bleibt hiervon unberührt, sofern diese keinen Rückschluss auf einzelne Kunden, Nutzer oder Geschäftsgeheimnisse zulassen.
22.10. Sofern es sich bei den Daten des vernetzten Produkts und/oder des verbundenen Dienstes um personenbezogene Daten handelt, finden die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten, unter anderem nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), parallel und im Konfliktfall vorrangig Anwendung.
22.11. OneStop Pro stellt die Produktdaten gegenüber dem Kunden in der Art und in dem Umfang zur Verfügung, wie sie von den OSP Services im gewöhnlichen Betrieb erhoben werden. In den OSP Services werden jedoch Produkte (insbesondere Hardware) Dritter eingesetzt, die ihrerseits als vernetzte Produkte im Sinne des Data Act einzuordnen sein können (bspw. Telematik), sodass ihre Hersteller ihrerseits den Verpflichtungen des Data Act unterliegen und ggf. weitergehende Zugangsmöglichkeiten anbieten oder schulden, die über die Zugriffsmöglichkeiten im Rahmen der OSP Services als verbundene Dienste im Sinne des Data Act hinausgehen. Soweit der Kunde diesbezüglich Rechte nach dem Data Act geltend machen möchte, verweisen wir daher an die Hersteller der betreffenden Komponenten laut Angebot und kann auf Nachfrage bei der Vermittlung an den jeweiligen Hardwarehersteller unterstützend tätig werden.
23. Besondere Bedingungen für den Wechsel des Diensteanbieters („Switching“)
23.1. Sofern es sich bei einem OneStop Pro Service um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne des Data Act handelt, finden die folgenden Regelungen zum Wechsel des Diensteanbieters Anwendung.
23.2. Die nachfolgenden Klauseln sollen es dem Kunden ermöglichen, auf Verlangen zu einem Datenverarbeitungsdienst zu wechseln, der von einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten angeboten wird oder alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten zu übertragen („Wechsel“).
23.3. Der Wechsel des Diensteanbieters erstreckt sich auf die zwischen den Parteien im Vorfeld des Wechsels abzustimmenden exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte und beinhaltet zumindest die Produktdaten (vgl. oben Ziffer 22.2) und alle exportierbaren Daten, die der Kunde in den OneStopPro Service eingespeist hat. OneStop Pro wird in diesem Zusammenhang prüfen und sich ggf. mit dem Kunden abstimmen, ob und welche Datenkategorien für die interne Funktionsweise des Datenverarbeitungsdienstes von OneStop Pro spezifisch und von den exportierbaren Daten gemäß dieser Ziffer auszunehmen sind, da die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von OneStop Pro besteht.
23.4. Der Kunde hat OneStop Pro den Wechsel mit einer Frist von mindestens 2 Monaten anzukündigen („Ankündigungsfrist“). Voraussetzung für die Einleitung des Anbieterwechsels ist der Ausgleich aller bis zum Zeitpunkt der Ankündigung des beabsichtigten Anbieterwechsels fälligen vertraglichen Vergütungen. OneStop Pro wird dem Kunden innerhalb einer verbindlichen Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen („maximaler Übergangszeitraum“) nach Ablauf der Ankündigungsfrist ermöglichen, den Wechsel zu ermöglichen, und hierbei
· dem Kunden und von ihm autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung leisten,
· mit der gebotenen Sorgfalt handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen,
· eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste unterrichten, die auf den ursprünglichen Anbieter der Datenverarbeitungsdienste zurückgehen,
· während der Wechsel vollzogen wird, für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen; dies gilt insbesondere für die Sicherheit der Daten während ihrer Übertragung und die kontinuierliche Sicherheit der Daten während des vereinbarten Abrufzeitraums,
· eine relevante Ausstiegsstrategie des Kunden unterstützen, unter anderem durch Bereitstellung angemessener Informationen.
Über die einzelnen Maßnahmen werden sich die Parteien nach Ankündigung des beabsichtigten Wechsels durch den Kunden abstimmen.
Ist der maximale Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, so teilt OneStop Pro dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels mit und begründet die technische Undurchführbarkeit und gibt einen alternativen Übergangszeitraum an, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Die Kontinuität des Dienstes wird während des alternativen Übergangszeitraums gegebenenfalls sichergestellt.
Der Kunde ist seinerseits berechtigt, den maximalen Übergangszeitraum ein Mal um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessener hält.
23.5. Mit Bestätigung des erfolgreichen Wechsels durch den Kunden endet der Vertrag über den betreffenden OSP Service automatisch, ungeachtet etwaiger sonstiger vertraglicher Laufzeiten. Der Kunde wird OneStop Pro den erfolgreichen Wechsel unverzüglich nach Vollzug anzeigen. Im Falle eines vollzogenen Anbieterwechsels vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ist der Kunde verpflichtet, an OneStop Pro eine Stornierungsgebühr in Höhe von 45 % pro Monat der noch ausstehenden vertraglichen Vergütung für die Zeit zwischen dem vollzogenen Anbieterwechsel und dem regulären Vertragsende zu zahlen. Schadensersatzansprüche von OneStop Pro sind im Übrigen ausgeschlossen.
23.6. Neben der fortgesetzten Vergütung für die Bereitstellung der OSP Services während des Wechsels durch den Kunden zusätzlich zu entrichtende Gebühren für die technische Unterstützung beim Wechsel, die nicht über die OneStop Pro entstehenden Kosten hinausgehen, werden dem Kunden vorab angezeigt und transparent dargelegt. Ab dem 12. Januar 2027 erfolgt der technische Support beim Anbieterwechsel unentgeltlich (vgl. Art. 29 Abs. 1 Data Act).
23.7. Nach erfolgreichem Wechsel werden alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Abruf durch den Kunden bereitgehalten. Im Anschluss werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
23.8. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
24. Schlussbestimmungen, Kundenreferenz
24.1. OneStop Pro ist berechtigt, freie Mitarbeiter und Mitarbeiter anderer Unternehmen mit der Erbringung der Services zu betrauen oder sich zur Erfüllung der Services der Unterstützung durch Drittunternehmen zu bediene.
24.2. Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 117 BGB). Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, ist hiermit ebenfalls die Schriftform (§ 117 BGB) gemeint.
24.3. Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Passau.
24.4. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
24.5. Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der OneStop Pro bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
24.6. OneStop Pro ist berechtigt, den Vertrag auf ein anderes Unternehmen der Carl Beutlhauser Gruppe zu übertragen. Die Übertragung des Vertrags wird dem Kunden schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Der Vertrag wird mit der neuen Vertragspartei fortgesetzt.
24.7. OneStop Pro darf den Kunden mit dessen Unternehmenskennzeichen und -bezeichnung als Referenzkunden benennen. Der Kunde kann allerdings bei wichtigen Gründen widersprechen.
24.8. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in dem Vertrag.